AKN (Ankunftsnachweis)

Der AKN (Ankunftsnachweis) ist ein vorläufiges Aufenthaltspapier mit einer begrenzten Gültigkeitsdauer. Er ist bundeseinheitlich gestaltet und enthält zudem Sicherheitsmerkmale. Neben einer Identifikationsnummer beinhaltet er auch Daten zur Person sowie Angaben über die zuständige Aufnahmeeinrichtung. Da die Informationen in einem Kerndatensystem gespeichert werden, können alle an dem Asylverfahren beteiligte Behörden auf sie zugreifen.

Mit dem AKN wird nur festgestellt, dass jemand um Asyl gesucht hat, es handelt sich noch nicht um den eigentlichen Asylantrag.