Aufenthaltstitel und Aufenthaltsstatus

Für die Einreise und den Aufenthalt brauchen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese wird in Form eines Aufenthaltstitels erteilt. Das Zuwanderungsgesetz reduziert die Zahl der Aufenthaltstitel auf zwei: Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis.

Die Aufenthaltserlaubnis wird grundsätzlich befristet erteilt. Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Aufenthaltstitel, die vor der Einreise von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt werden, heißen Visum.