Flughafenverfahren

Jede asylsuchende Person, die keine oder gefälschte Ausweispapiere mit sich führt oder aus einem sicheren Herkunftsland stammt, wird noch im Flughafen, vor der Einreise nach Deutschland, von der Bundespolizei in eine Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens gebracht. Unmittelbar nach Ankunft muss der Asylsuchende das Asylgesuch gegenüber der Bundespolizei begründen und darf die Unterkunft nicht verlassen, bis über das Gesuch entschieden worden ist.