Geduldete

Bei geduldeten Personen handelt es sich in der Regel um abgelehnte Asylbewerber. Sie sind zur Ausreise verpflichtet, werden aber vorerst nicht abgeschoben, weil eine Ausreise nicht möglich ist. In den meisten Fällen beruht das Abschiebehindernis, sprich die Duldung, auf krankheitsbedingter Reiseunfähigkeit, fehlenden Ausweispapieren oder unterbrochenen Verkehrswegen.