Kirchenasyl

Kirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus, denen bei Abschiebung in ihr Herkunftsland Folter und Tod drohen. Während des Kirchenasyls werden alle in Betracht zu ziehenden rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte geprüft. In vielen Fällen gelingt es nachzuweisen, dass Entscheidungen von Behörden überprüfungsbedürftig sind und ein neues Asylverfahren erfolgversprechend ist. In allen Fällen werden die Behörden und Gerichte über den Aufenthalt unterrichtet. Auch innerhalb Europas kann eine Rückschiebung erfolgen, nämlich in das erste „Ankunftsland“ in Europa, so dass auch dann der Schutz durch eine Gemeinde wichtig werden kann. Das ist durch die Dublin-III-Verordnung geregelt.

Bundesweit gibt es 351 Kirchenasylen mit mindestens 551 Personen, davon sind etwa 127 Kinder. 301 der Kirchenasyle sind sogenannte „Dublin-Fälle„. (Stand 14.07.2017)