Königsteiner Schlüssel

Die Bezeichnung geht zurück auf das Königsteiner Staatsabkommen der Länder von 1949, mit dem dieser Schlüssel zur Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen eingeführt worden ist. Heute geht der Anwendungsbereich des Königsteiner Schlüssels weit über den Forschungsbereich hinaus. Zahlreiche Abkommen bzw. Vereinbarungen greifen inzwischen auf diesen Schlüssel zurück. Er setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen.

Auch im Bereich Verteilung der Asylbewerber wird der Königsteiner Schlüssel verwendet. Bei der Verteilung von Asylbewerbern in die Erstaufnahmeeinrichtungen spielen vor allem die aktuellen Aufnahme- Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen eine große Rolle. Daneben wird es auch darauf geachtet, in welcher Außenstelle des Bundesamtes das Heimatland des Asylsuchenden bearbeitet wird, denn nicht jede Außenstelle bearbeitet jedes Herkunftsland. Zudem bestehen Aufnahmequoten für die einzelnen Bundesländer. Diese legen fest, welchen Anteil der Asylbewerber jedes Bundesland zugewiesen bekommt. Hessen muss laut dem Königsteiner Schlüssel 7,3 Prozent alle Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, aufnehmen und versorgen.