Sicheres Herkunftsland

Als sichere Herkunftsländer gelten Länder, in denen nach Einschätzung der Bundesregierung Menschen nicht politisch verfolgt werden oder andere Zustände geltend gemacht werden können. Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsländern werden in der Regel abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände angeführt werden können. Derzeit sind neben den gesetzlich als sicher angeordneten Staaten der Europäischen Union weitere Länder (wie Albanien, Kosovo, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien) als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Oft kritisiert wird, das auch Afghanistan als sicheres Herkunftsland gilt.