Staatenlos

​Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen, bezeichnet man als staatenlos. Staatenlos wird man durch Ausbürgerung, Vertreibung, Auflösung eines Staates und seiner andersgearteten Neugründung oder Geburt. Staatenlose sind dem Schutz des Staates anbefohlen, in dem sie sich aufhalten.