Subsidiärer Schutz

Subsidiären Schutz erhalten Asylbewerber, wenn ihnen die Gefahr der Verfolgung, der Folter oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht, sie aber in ihrem Heimatland nicht persönlich verfolgt werden. Die erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis und dürfen ihre Familien nicht sofort nachholen.