Subsidiärer Schutz

Subsidiären Schutz erhalten Asylbewerber, wenn ihnen die Gefahr der Verfolgung, der Folter oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht, sie aber in ihrem Heimatland nicht persönlich verfolgt werden. Die erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis und dürfen ihre Familien nicht sofort nachholen.

Staatenlos

​Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen, bezeichnet man als staatenlos. Staatenlos wird man durch Ausbürgerung, Vertreibung, Auflösung eines Staates und seiner andersgearteten Neugründung oder Geburt. Staatenlose sind dem Schutz des Staates anbefohlen, in dem sie sich aufhalten.

Sicheres Herkunftsland

Als sichere Herkunftsländer gelten Länder, in denen nach Einschätzung der Bundesregierung Menschen nicht politisch verfolgt werden oder andere Zustände geltend gemacht werden können. Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsländern werden in der Regel abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände angeführt werden können. Derzeit sind neben den gesetzlich als sicher angeordneten Staaten der Europäischen Union weitere Länder (wie Albanien, Kosovo, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien) als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Oft kritisiert wird, das auch Afghanistan als sicheres Herkunftsland gilt.