Ausländerbehörden

Die Ausländerbehörden sind die für aufenthalts- und passrechtlichen Maßnahmen und Entscheidungen nach dem „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“ und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zuständigen Stellen. Sie sind damit auch erste Ansprechstelle für alle Fragen zu einem konkreten Einzelfall in diesen Bereichen.