Asylverfahren

Das eigentliche behördliche Asylverfahren startet mit der Stellung des Asylantrages beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt oder BAMF).

Was passiert also, nachdem ein Flüchtling auf deutschem Boden angekommen ist?

Zuerst einmal hängt dies vom Fluchtweg ab. Bei Ankömmlingen an deutschen Flughäfen wird das Flughafenverfahren angewendet. Kommen Asylsuchende über den Landweg in Deutschland an, so müssen sie sich umgehend bei einer staatlichen Stelle melden, zum Beispiel der Polizei. Diese stellt die Vermittlung in eine Aufnahmestelle sicher. Dort wiederum erhalten sie Informationen, Hilfestellungen sowie einen Ankunftsnachweis (AKN).

Im nächsten Schritt folgt die Verteilung auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel. Dort werden die Flüchtlinge in den sogenannten Erstaufnahme-Einrichtungen untergebracht. In der Regel soll von dort aus der Asylantrag gestellt werden. In Hessen geschieht dies beim Ankunftszentrum in Gießen.

Mit der Antragsstellung beim Bundesamt ist dann auch die Feststellung des für das Asylerfahren zuständigen EU Staates auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung verbunden. Stellt sich dabei heraus, dass Deutschland zuständig ist, wird der Asylantrag nach Aufnahme in Form einer persönlichen Befragung vom Bundesamt geprüft und die Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

Im Falle einer Anerkennung erhält der Flüchtling einen befristeten Aufenthaltstitel, der, wenn keine Gründe dagegen sprechen, nach drei Jahren in einer Niederlassungserlaubnis mündet. Sollte der Flüchtling abgelehnt werden, so wird er aufgefordert, Deutschland zu einem bestimmten Termin zu verlassen. Kommt er/sie dieser Aufforderung nicht nach, so kann eine zwangsweise Rückführung angeordnet werden.